Rauchwarnmelder
Rauchmelderpflicht

Die neue DIN 14676 sieht die Installation von Rauchmelder in Neubauten und die Nachrüstung in Altbauten vor. Diese Installation führen unsere zertifizierten Rauchmelderfachkräfte bei Ihnen aus. Informieren Sie sich unverbindlich über ein Angebot oder über unseren Rundum Service.

Rauchmelderpflicht Schleswig-Holstein kurz zusammengefasst
  • seit 1. Januar 2005
  • für alle Wohnungen
  • mindestens je 1 Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen
  • Regelung in § 49 Absatz 4 (BauO S-H) Landesbauordnung Schleswig-Holstein

Die Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein im Detail

Die Rauchmelderpflicht Schleswig-Holstein besteht seit dem 1. Januar 2005.
Ursprünglich galt sie nur für Neubauten und Umbauten, wurde jedoch am 12.12.2008 auf Bestandswohnungen ausgeweitet.
Für welche Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht in Schleswig-Holstein?
  • für alle Neubauten und Umbauten seit dem 1. Januar 2005
  • seit dem 12. Dezember 2008 grundsätzlich für alle Wohnungen (Bestandswohnungen). Die Nachrüstung musste bis zum 31.12.2010 geschehen. Sollten Sie noch keine Rauchmelder haben, so erhalten Sie diese günstig zum Beispiel.
Anzahl Rauchmelder pro Wohnung
  • alle Schlafzimmer, alle Kinderzimmer und alle Flure, über die ein Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen führt, müssen jeweils mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein. Für eine Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Flur und einen Kinderzimmer heißt das, dass Sie mindestens 3 Rauchmelder benötigen.
Wer muss die Rauchmelder anbringen?
  • Laut § 49 Absatz 4 (BauO S-H) Landesbauordnung Schleswig-Holstein sind die Eigentümer (in der Regel Vermieter) für die Anbringung der Rauchmelder zuständig. Die Wartung ist vom Besitzer (Mieter) durchzuführen. Im Rahmen der Rauchmelderpflicht Schleswig-Holstein kann aber auch der Eigentümer (Vermieter) entscheiden, selbst die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft zu übernehmen bzw. an Dienstleister zu übergeben. Dabei entstehende Wartungskosten, die über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden können.

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